Vergangenheit
Verfassungsbeschwerde
Nach dem Amoklauf von Erfurt wurde u.a. in Rheinland-Pfalz das Schulgesetz geändert, damit ehemalige Erziehungsberechtige volljähriger Schüler und Schülerinnen auch ohne deren Zustimmung über bestimmte und unbestimmte Sachverhalte von der Schule informiert werden.
Damit wurde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von SchülerInnen eingeschränkt, dass Ihnen seit dem Volkszählungsurteil von 1984 zusteht. Abgesehen von der Grundrechtsfrage ist diese Gesetzesänderung für mich vorbildlich für nutzlosen politischen Aktionismus.
An meinem 18. Geburtstag, also am 19.01.2004, legte ich im Auftrag der LSV RlP Verfassungsbeschwerde ein. Hinter dieser Klage stand ein breites Bündnis, bestehend aus: GEW RlP, JD/JL RlP, JU RlP, Grüne Jugend RlP und PDS RlP.
Die Verfassungsbeschwerde wurde negativ beschieden, dennoch wurde im Kommentar des Urteils einige Einschränkungen des Paragraphen formuliert, die hoffentlich heute noch SchülerInnen nutzen.
